Arbeitsrecht
Nach einer Kündigung zählt vor allem eines: die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage. Melden Sie sich früh, dann bleiben Handlungsmöglichkeiten. Ich vertrete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenso wie kleine Betriebe – aber nie beide Seiten desselben Falls.